Erwerben Sie in diesem Lehrgang mit IHK-Sachkundeprüfung die
gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation!
Wer sich für eine Tätigkeit in Unternehmen der Wach- und Sicherheitswirtschaft interessiert, kann sich bei unserm Partner in Vollzeit zur Sicherheitsfachkraft nach § 34a GewO qualifizieren. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Job-Center, Deutsche Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr ist möglich. Arbeitsuchende können für diese Lehrgänge einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder Jobcenter erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Sicherheitsfachkraft nach § 34a GewO (mit IHK-Prüfung)